Der Friedhof der Kirchengemeinde St. Franziskus Werpeloh dient der Bestattung aller Personen, die zum Zeitpunkt des Todes ihren Hauptwohnsitz in der politischen Gemeinde Werpeloh hatten - oder die bis zum Tode überwiegend Mitglieder der Kirchengemeinde waren, deren Ehegatten auf dem Friedhof beigesetzt sind - oder die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte (z.B. Familiengrab) besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung des Kirchenvorstandes.
Der Friedhof ist dabei ein Ort der Ruhe, des Gebets und der Besinnung zum Zwecke des Totengedenkens und kann von allen Personen aufgesucht werden. Dabei hat sich jeder Besucher, der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und auf die Totenruhe Rücksicht zu nehmen. Der Friedhof wird vom Kirchenvorstand der Kirchengemeinde verwaltet – unter Beachtung staatlicher Vorschriften und nach allgemeinem diözesanen kirchlichen Recht. Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten.
Beerdigungen vorzustehen, obliegt dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde oder dem von ihm Beauftragten. Leitender Geistlicher der Kirchengemeinde St. Franziskus Werpeloh ist:
Pfarrer Jürgen Krallmann
Jakobusplatz 1, 49751 Sögel
Tel: 0 59 52 - 9 90 91 34 • Notruf: 0176 - 702 939 84
Todesfälle sind dem Leitenden Geistlichen, dem Pfarrbüro oder der Küsterin mitzuteilen. Mit dem Geistlichen werden Ort und Zeit der Bestattung festgesetzt.
In der Friedhofsordnung finden Sie alle weiteren Informationen:
Friedhofsordnung
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
Auszug aus der geltenden Friedhofsordnung