Der Pfarrgemeinderat (PGR) dient laut Satzung dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen.
Bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern er berät und unterstützt den Pfarrer.
Der PGR besteht aus den von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern sowie den begleitenden und berufenen Mitgliedern. Der PGR wird für 4 Jahre gewählt.
Pfarrgemeinderat 2022-2026
Der PGR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
- Birgit Büter
- Sarah Benten
- Michael Malachinski
- Anja Mödden
- Christina Peters
- Annegret Bröer
- Sina Waurich
- Irina Eikens