Der Pfarrgemeinderat (PGR) dient laut Satzung dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Seine Aufgabe ist es, in allen Fragen, die die Pfarrei betreffen, mitzuwirken oder zu beschließen.
Bei pastoralen Fragen hat er kein Beschlussrecht, sondern er berät und unterstützt den Pfarrer.
Der PGR besteht aus den von der Pfarrgemeinde gewählten Mitgliedern sowie den begleitenden und berufenen Mitgliedern. Der PGR wird für 4 Jahre gewählt.
Der PGR setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
Doris Lüllmann | (1. Vorsitzende) |
Richard Pomberg | (2. Vorsitzender) |
Ulrike Rötepohl | (Schriftführerin) |
Kerstin Arents | |
Petra Nortmann | |
Brigitte Heller | |
Johannes Meyer |
Berufene Mitglieder: Diakon Michael Musolf
Zu den Aufgaben des PGRs gehören u. a.:
- Der PGR sollte die ehrenamtliche Mitarbeit in der Pfarrgemeinde fördern.
- Er kann Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung von Gottesdiensten einbringen.
- Der PGR fördert die Arbeit im caritativen und sozialen Bereich.
- Er bereichert das Leben in der Pfarrgemeinde durch die Gestaltung von Feiern und Festen.
- Er zeigt Verantwortung für die Themen Missio, Entwicklung und Frieden
- Er schafft die notwendigen Voraussetzungen für die verschiedenen Gruppen in der Pfarrei.
Weil kein Gremium in ehrenamtlicher Arbeit alle Gebiete abdecken kann, legen die Mitglieder des PGRs in der ersten Sitzung Schwerpunkte fest. Für die Bearbeitung dieser verschiedenen Aufgabenfelder richtet der PGR dann Sachausschüsse und Arbeitsgruppen ein.